Managementpläne für Natura 2000-Gebiete, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, neue Naturschutzverordnungen und lokale Lenkungsmaßnahmen können Einfluss auf Befahrungsmöglichkeit unserer Kanureviere nehmen. Wie diese Verfahren vonstatten gehen und welche Möglichkeiten der Mitgestaltung Kanuten dabei haben, dazu fand am 25. April 2015 der erste Workshop des KVBW „Kanusport- Naturschutz- Gewässerbau“ bei den Rheinbrüdern Karlsruhe e.V. statt.
Fast 30 Teilnehmer aus den Kanuvereinen Baden-Württembergs und als besondere Gäste Ulrich Clausing, DKV Geschäftsführer Freizeitsport und Justiziar, und Petra Schellhorn, DKV Referentin Umwelt und Gewässer konnte Peter Ludwig, Präsident des KVBW, begrüßen.
Unter den Teilnehmern waren „alte Hasen“ mit umfangreichen Erfahrungen bei Verfahren zu Flusssperrungen und Gewässerbau, die aus ihrer Arbeit berichten konnten, sowie Neulinge, die sich für das Thema interessieren und sich künftig an der „Lobbyarbeit“ für den Kanusport beteiligen möchten. Wichtiges Ziel der Veranstaltung ist die Vernetzung der Aktiven und der Erfahrungs- und Wissensaustausch zur gegenseitigen Unterstützung.
Zunächst referierte Antje Schnellbächer-Bühler, Beauftragte Natur und Gewässer des KVBW, über die grundsätzliche Frage „Wem gehört ein Gewässer?“. Woraus sich ergibt, mit welchem Recht überhaupt auf den verschiedenen Gewässern gepaddelt werden darf und wo die Zuständigkeiten liegen. Dann ging Norbert Meyer, Referent Umwelt und Gewässer im KVBW, auf die konkret anstehenden Managementpläne zu den Natura 2000- Gebieten ein. Landauf, landab werden derzeit für die Anfang der 2000er Jahre abgegrenzten Natura 2000 Gebiete Managementpläne erstellt, die den Erhalt bestimmter Lebensräume und Arten in den Gebieten sicherstellen sollen. Hier kann in einigen Gebieten auch der Kanubetrieb betroffen sein, sofern er sich als potentielle Störung herausstellt.
Nobert Meyer betont die enorme Wichtigkeit, sich bereits so früh wie möglich in den Planungsprozess einzubringen. Die Erstellung eines Managementplanes beginnt in der Regel mit einer Auftaktveranstaltung, in der über die anstehende Planung informiert wird. Dann untersucht ein Planungsbüro das Gebiet auf sein Arten- und Lebensraumpotential, formuliert Schutzziele, ermittelt Gefährdungspotentiale und entsprechende Maßnahmen zur Sicherung und Aufwertung des Gebietes. Bereits hier besteht die Möglichkeit sich einzubringen und ggf. beratend zu unterstützen. Ergebnis ist ein erster Planentwurf, oft von mehreren hundert Seiten Umfang, der den gesellschaftlichen relevanten Gruppen (Träger öffentlicher Belange) vorgelegt wird. Hier wird erfreulicherweise inzwischen auch über die Sportverbände der KVBW informiert. Nun besteht die Möglichkeit, zu dem Plan Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen fließen in die zweite Planfassung ein, an der schließlich die gesamte Öffentlichkeit beteiligt wird. Die Endfassung ist schließlich Handlungsgrundlage für Schutzmaßnahmen im Gebiet. Auch bei der Umsetzung kann man sich als Kanute noch in die Gestaltung einbringen. Jedoch wird es von Stufe zu Stufe schwieriger, grundsätzliche Dinge der Planung zu beeinflussen. Daher ist es wichtig, den gesamten Prozess von Anfang an zu begleiten.
Aktuell sind auch die Planungen zur Wasserrahmenrichtlinie. Bis 2027 sollen alle Gewässer in einen „guten ökologischen Zustand“ versetzt werden. Ein Maßnahmenkatalog liegt derzeit in Baden-Württemberg aus, zu dem bis 22. Juni 2015 Stellung genommen werden kann (Link auf der Homepage des KVBW). Darum ergeht die Bitte an alle Kanuvereine, für ihr Revier die Pläne einzusehen und sich ggf. mit den Behörden oder ihm in Verbindung zu setzen.
Auch andere Verfahren, wie Schutzgebietsausweisungen, Verordnungen zur Regelung des Bootsverkehrs, Umbaumaßnahmen an Wehren oder Renaturierungsmaßnahmen haben ähnliche Abläufe. Oft erfährt man nur durch gute Kontakte überhaupt von den Planungen, da in den Behörden oft wenig Kenntnisse über die Ausübung des Kanusports auf bestimmten Gewässern, sowie die Auswirkung einer Planung oder Maßnahme auf den Kanusport vorhanden sind.
Regelmäßiger Kontakt zu den Behörden ist wichtig! Ein lokaler Ansprechpartner für Planer und Behörden kann es erleichtern, sich für die Kanugewässer erfolgreich einzusetzen. Norbert Meyer bittet daher die Vereine, sich ihrer Reviere anzunehmen und Ansprechpartner zu benennen, damit breit gestreut die Interessen des Kanusports vertreten und wahrgenommen werden können.
Diese möglicherweise mühsame und manchmal auch frustrierende Arbeit lohnt sich: Schon mehrfach konnte so erreicht werden, dass Gewässer weiterhin für den Kanusport erhalten bleiben. Auch Verbesserungen an Ein- und Ausstiegen, Umtragungen und Befahrungsmöglichkeiten an Wehranlagen konnten erreicht werden.
Zur Fortbildung, Information, Erfahrungsaustausch und auch um weitere Vereine einzubinden, sollen künftig weitere Veranstaltungen dieser Art in Baden-Württemberg angeboten werden.
Bericht: Antje Schnellbächer-Bühler
Bild: Andreas Mattes