Kanu-Basar und Anpaddeln des Kanukreis Karlsruhe
Der Kanukreis Karlsruhe veranstaltet seit mehreren Jahren einen Kanu-Basar.
Dieser findet am Samstag, den 2. April von 14:00 bis 18:00 Uhr statt!
Interessierte sind herzlich eingeladen!
Am 30.08.2024 tritt eine Veränderung der bestehenden Befahrungsregelung für die Enz im Landkreis Ludwigsburg in Kraft. Der Kanuverband BW informiert hiermit seine Mitglieder über die neuen Regelungen.
Eine schöne Seite in Kooperation von Schweizer und Deutschen Behörden
SUP-Verbot auf dem Kanuwanderweg des Oberrheins zwischen Iffezheim und Mannheim in den Abschnitten der Naturschutzgebiete- Bußgelder drohen. Der KVBW ist empört und überlegt weitere Schritte.
Pressemitteilung des RP Karlsruhe
Info des RP Karlsruhe
Übersichtskarte
Fragen und Antworten
Der Kanukreis Karlsruhe veranstaltet seit mehreren Jahren einen Kanu-Basar.
Dieser findet am Samstag, den 2. April von 14:00 bis 18:00 Uhr statt!
Interessierte sind herzlich eingeladen!
Wir freuen uns über die Gründung des "Kanukreis Mittlerer Neckar"!
Der Kreis ist vertreten durch die Vereine:
Wir gratulieren allen Teilnehmern des Prüfungslehrgangs vom 1. bis 5. Februar 2016 in Albstadt zum Bestehen ihrer Trainerlizenz!
Das Präsidium und Ausbildungsteam des KVBW.
Zum 18. Mal in Folge traf sich am 6. Januar 2016 der Kanu-Club Hohenlohe e.V. zum traditionellen, jährlichen Jour-fix, dem Dreikönigspaddeln. Von Braunsbach nach Steinkirchen befuhren Paddler aus ganz Hohenlohe an Heilige Drei Könige den Kocher. Temperaturen im deutlich einstelligen Bereich hielten 18 Mitglieder und Freunde des Vereins nicht davon ab, sich mit ihren Kajaks und Kanadiern aufs Wasser zu begeben.
In den vergangenen Jahren waren der Vizepräsident (Ehrenamt), der Geschäftsführer (Hauptamt) und der Freizeitsportausschuss (5 Personen, Ehrenamt) für die Geschicke des Freizeitsports im Deutschen Kanu-Verband zuständig. Mit Einführung des Ressortprinzips beim Kanutag 2015 in Trier hat sich das geändert. Nunmehr sind die Fachbereiche einzelnen Ressortleitungen zugeordnet. Unterstützt werden diese wie bisher schon von Referenten und Beauftragten, die als Experten für ihren speziellen Aufgabenbereich verantwortlich sind. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind in der Satzung und Geschäftsordnung des DKV niedergelegt.