Eriskircher Ried- Regelungen im Naturschutzgebiet
Im Bereich des Naturschutzgebietes Eriskircher Ried kam es vermehrt zu Störungen und Schutzgebietsverletzungen durch Wassersportler.
Am 30.08.2024 tritt eine Veränderung der bestehenden Befahrungsregelung für die Enz im Landkreis Ludwigsburg in Kraft. Der Kanuverband BW informiert hiermit seine Mitglieder über die neuen Regelungen.
In den Gemeinden Kirchzarten und Oberried sind mehrere Bäche auf Grund von Krebspest gesperrt. Bitte beachten, dass das Befahrungsverbot unbedingt eingehalten wird um die Verbreitung der Krankheit zu verhindern.
Sperrung bis 31.12.2024 verlängert!
Eine schöne Seite in Kooperation von Schweizer und Deutschen Behörden
SUP-Verbot auf dem Kanuwanderweg des Oberrheins zwischen Iffezheim und Mannheim in den Abschnitten der Naturschutzgebiete- Bußgelder drohen. Der KVBW ist empört und überlegt weitere Schritte.
Pressemitteilung des RP Karlsruhe
Info des RP Karlsruhe
Übersichtskarte
Fragen und Antworten
Im Bereich des Naturschutzgebietes Eriskircher Ried kam es vermehrt zu Störungen und Schutzgebietsverletzungen durch Wassersportler.
Das elektronische Fahrtenbuch des DKV (eFB) stellt ab sofort eine neue Funktion bereit: Mit mobilen Geräten aufgenommene Tracks von Kanutouren können ins eFB hochgeladen und dort auf Karten betrachtet werden. In der neuen Version 2017/2 des eFB steht nun unter „Fahrtenbuch“ der neue Menüpunkt „Meine Tracks“.
../ Weitere Informationen und Kartenmaterial
Bereitgestellt vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Annette Brellochs, Referat 12 Sport und Sportförderung, Stuttgart
Das NSG Kapellengrien am Restrhein (km 185) wird aus Sicht des RP Freiburg touristisch stark übernutzt.
Um eine Beschränkung des Bootsbetriebes dort zu vermeiden, ist die Einhaltung der gültigen Naturschutzverordnung, insbesondere des strengen Wegegebotes, unbedingt erforderlich. Für Kanuten bieten sich zum Ein- und Aussetzen die markierten Einrichtungen des WSA außerhalb des NSG oder die NATO-Rampen an.