DKV-Datenbank Befahrungsregelungen

Befahrungsregelung auf der Enz geändert!

Am 30.08.2024 tritt eine Veränderung der bestehenden Befahrungsregelung für die Enz im Landkreis Ludwigsburg in Kraft. Der Kanuverband BW informiert hiermit seine Mitglieder über die neuen Regelungen.

Zusammenfassung

Info-Flyer

Verordnung

Gewässersperrung Brugga mit Seitengewässern

In den Gemeinden Kirchzarten und Oberried sind mehrere Bäche auf Grund von Krebspest gesperrt. Bitte beachten, dass das Befahrungsverbot unbedingt eingehalten wird um die Verbreitung der Krankheit zu verhindern.
Sperrung bis 31.12.2024 verlängert!

Allgemeinverfügung Landratsamt

Übersichtskarte

ufmrhy

Eine schöne Seite in Kooperation von Schweizer und Deutschen Behörden

www.ufmrhy.ch
Kenterung an einer Wiffe

Verstärkung für Referat Umwelt und Gewässer gesucht

Mehrjährige Instandsetzung der linken Kammer der Schleuse Besigheim

SUP-Verbote entlang des Kanuwanderwegs am Oberrhein

SUP-Verbot auf dem Kanuwanderweg des Oberrheins zwischen Iffezheim und Mannheim in den Abschnitten der Naturschutzgebiete- Bußgelder drohen. Der KVBW ist empört und überlegt weitere Schritte.

Pressemitteilung des RP Karlsruhe
Info des RP Karlsruhe
Übersichtskarte
Fragen und Antworten

Sperrung Markelfinger Winkel (Bodensee)

Fisch-Schutzmaßnahme auf der Moder (F)

Salamanderpest breitet sich aus

Nach intensiver Diskussion mit dem LRA Schwarzwald-Baar-Kreis konnten wir den Erlass einer Rechtsverordnung zur massiven Einschränkung des Bootsbetriebes auf Brigach, Breg und Donau abwenden. Die nun beabsichtigte Allgemeinverfügung wird flankiert durch eine Selbstverpflichtung der organisierten Kanuten, die der KSC Villingen unterzeichnet hat und die für uns alle bindend ist!

Selbstverpflichtung des Kanusport-Club Villingen 1974 e.V.

Die Teilnehmer der Mitgliederversammlung des Vereins am 03.03.2013 stimmen mehrheitlich einer Selbstverpflichtung der Mitglieder des Kanusport-Club Villingen auf dem Flussabschnitt der Donau ab der Entstehung bis zur Kreisgrenze zwischen Neudingen und Gutmadingen mit folgenden Inhalten zu:

1. 
Befahrungen sind ganzjährig möglich, aber während der Vogelbrutzeit (15.04. bis 15.07.) nur mit entsprechender Qualifikation des Kanuguide (z.B. Kenntnisstand mind. Stufe 2 Europ. Paddelpass)

2. 
Einhaltung der definierten Ein- und Ausstiegsstellen (Kläranlage Donaueschingen, Brücke und Sportplatz Pfohren sowie Wehr Neudingen)

3. 
Befahrungen erst ab einem Wasserstand von mind. 45 cm (gemessen am Pegel Donaueschingen)

4. 
Anzeige jeder Bootstour durch den Kanuguide (einfache Meldung mit Angabe der Personenzahl, Uhrzeit und Befahrungstag), die Meldung erfolgt ganzjährig und kann vor oder nach der Tour erfolgen

In dem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich auf unsere Satzung hin, die die Ausübung des Kanusports im Einklang mit der Natur gebietet. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die aktuellen Bauarbeiten am Flussbett und im Uferbereich der Donau im Rahmen der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinien und die erwünschte natürliche Gewässerentwicklung zu Veränderungen der Donau führen wird. Dies kann auch Auswirkungen auf Wasserstandsmessungen am Pegel Donaueschingen zur Folge haben.

Kontakt - Umwelt und Gewässer

Gundis Steinmetz
Referentin Umwelt und Gewässer
E-Mail: umwelt@kanu-bw.de

Nächste Termine

8 Dez.
Nikolausfahrt Kanu-Sportkreis Mannheim
MOD_DPCALENDAR_UPCOMING_DATE 08.12.2024
14 Dez.
Heiße-Herzen-Fahrt
14.12.2024
11 Mai
Gewässerpatentreffen
11.05.2025 - 12.05.2025