Am 1. Mai ist die neue Rechtsverordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Donau im Landkreis Sigmaringen in Kraft getreten. Der genaue Wortlaut der Verordnung und der dazugehörigen Allgemeinverfügung über die Befreiungen ist auf der Internetseite des Landkreises Sigmaringen abrufbar, dgl. eine Kanuwanderkarte. Nachfolgend werden nur die den DKV und Fernwanderer betreffenden Regelungspunkte dargestellt.
1. DKV-Kontingente im Lkrs. Sigmaringen
- 50 Boote im Zeitraum 15. Feb - 3. Okt.,
- davon max. 15 Boote am Einstieg Beuron
- max. 20 Boote am Einsteig Thiergarten
- max. 20 Boote am Camping Sigmaringen
- max. 15 Boote in Blochingen
- max. 15 Boote in Hundersingen
- andere Einstiege ohne Beschränkungen
- 20 Boote im Zeitraum 4. Okt – 14. Feb
2. Pegel und Strecken
Beuron – Hausen:
nur zulässig vom 1. Juli – 14. Febr., Pegel Beuron 78 cm (07466-19700)
Einsteige ab Hausen bis Ausstieg Scheer:
1. Mai – 3. Okt, Pegel 53 cm (07466-19700)
4. Okt. bis 30. April, Pegel 65 cm (07466-19700)
Einstiege Scheer, Blochingen, Hundersingen:
ganzjährig, Pegel Hundersingen 56 cm (07586-19700)
3. Sonstiges
- Einstiegszeiten 9 –14 Uhr, Ausstieg bis spätestens 18 Uhr
- Mitzuführen sind: Befahrungsschein, DKV-/Vereins-Ausweis
- Befahrungsscheine über Haus der Natur: 07466-9280-0, Fax. -9280-23,
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
4. Empfehlungen des Kanuverbandes Baden-Württemberg
Strecke Hausen bis Sigmaringen: mind. Pegel 60 – 65 cm
Ferner: Die Naturschutzverbände hoffen, dass sich auf den temporär noch unbewachsenen Ufern entlang der neu gestalteten Strecke Hundersingen – Binzwangen der Flussuferläufer ansiedelt.
Wir bitten deshalb die Vereine, bis auf weiteres auf die Befahrung dieser Strecke im Rahmen größerer Vereinsfahrten zu verzichten. Fernwanderer bitten wir um Rücksichtnahme und zügige Durchfahrt.