DKV-Datenbank Befahrungsregelungen

Befahrungsregelung auf der Enz geändert!

Am 30.08.2024 tritt eine Veränderung der bestehenden Befahrungsregelung für die Enz im Landkreis Ludwigsburg in Kraft. Der Kanuverband BW informiert hiermit seine Mitglieder über die neuen Regelungen.

Zusammenfassung

Info-Flyer

Verordnung

Gewässersperrung Brugga mit Seitengewässern

In den Gemeinden Kirchzarten und Oberried sind mehrere Bäche auf Grund von Krebspest gesperrt. Bitte beachten, dass das Befahrungsverbot unbedingt eingehalten wird um die Verbreitung der Krankheit zu verhindern.
Sperrung bis 31.12.2024 verlängert!

Allgemeinverfügung Landratsamt

Übersichtskarte

ufmrhy

Eine schöne Seite in Kooperation von Schweizer und Deutschen Behörden

www.ufmrhy.ch
Kenterung an einer Wiffe

Verstärkung für Referat Umwelt und Gewässer gesucht

Mehrjährige Instandsetzung der linken Kammer der Schleuse Besigheim

SUP-Verbote entlang des Kanuwanderwegs am Oberrhein

SUP-Verbot auf dem Kanuwanderweg des Oberrheins zwischen Iffezheim und Mannheim in den Abschnitten der Naturschutzgebiete- Bußgelder drohen. Der KVBW ist empört und überlegt weitere Schritte.

Pressemitteilung des RP Karlsruhe
Info des RP Karlsruhe
Übersichtskarte
Fragen und Antworten

Sperrung Markelfinger Winkel (Bodensee)

Fisch-Schutzmaßnahme auf der Moder (F)

Salamanderpest breitet sich aus

Am 1. Mai ist die neue Rechtsverordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Donau im Landkreis Sigmaringen in Kraft getreten. Der genaue Wortlaut der Verordnung und der dazugehörigen Allgemeinverfügung über die Befreiungen ist auf der Internetseite des Landkreises Sigmaringen abrufbar, dgl. eine Kanuwanderkarte. Nachfolgend werden nur die den DKV und Fernwanderer betreffenden Regelungspunkte dargestellt.

1. DKV-Kontingente im Lkrs. Sigmaringen

  • 50 Boote im Zeitraum 15. Feb - 3. Okt.,
    • davon max. 15 Boote am Einstieg Beuron
    • max. 20 Boote am Einsteig Thiergarten
    • max. 20 Boote am Camping Sigmaringen
    • max. 15 Boote in Blochingen
    • max. 15 Boote in Hundersingen
    • andere Einstiege ohne Beschränkungen
  • 20 Boote im Zeitraum 4. Okt – 14. Feb

2. Pegel und Strecken

Beuron – Hausen:

nur zulässig vom 1. Juli – 14. Febr., Pegel Beuron 78 cm (07466-19700)

Einsteige ab Hausen bis Ausstieg Scheer:

1. Mai – 3. Okt, Pegel 53 cm (07466-19700)
4. Okt. bis 30. April, Pegel 65 cm (07466-19700)

Einstiege Scheer, Blochingen, Hundersingen:

ganzjährig, Pegel Hundersingen 56 cm (07586-19700)

3. Sonstiges

  • Einstiegszeiten 9 –14 Uhr, Ausstieg bis spätestens 18 Uhr
  • Mitzuführen sind: Befahrungsschein, DKV-/Vereins-Ausweis
  • Befahrungsscheine über Haus der Natur: 07466-9280-0, Fax. -9280-23, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

4. Empfehlungen des Kanuverbandes Baden-Württemberg

Strecke Hausen bis Sigmaringen: mind. Pegel 60 – 65 cm

Ferner: Die Naturschutzverbände hoffen, dass sich auf den temporär noch unbewachsenen Ufern entlang der neu gestalteten Strecke Hundersingen – Binzwangen der Flussuferläufer ansiedelt.
Wir bitten deshalb die Vereine, bis auf weiteres auf die Befahrung dieser Strecke im Rahmen größerer Vereinsfahrten zu verzichten. Fernwanderer bitten wir um Rücksichtnahme und zügige Durchfahrt.

Kontakt - Umwelt und Gewässer

Gundis Steinmetz
Referentin Umwelt und Gewässer
E-Mail: umwelt@kanu-bw.de

Nächste Termine

8 Dez.
Nikolausfahrt Kanu-Sportkreis Mannheim
MOD_DPCALENDAR_UPCOMING_DATE 08.12.2024
14 Dez.
Heiße-Herzen-Fahrt
14.12.2024
11 Mai
Gewässerpatentreffen
11.05.2025 - 12.05.2025