Das NSG Kapellengrien am Restrhein (km 185) wird aus Sicht des RP Freiburg touristisch stark übernutzt.
Um eine Beschränkung des Bootsbetriebes dort zu vermeiden, ist die Einhaltung der gültigen Naturschutzverordnung, insbesondere des strengen Wegegebotes, unbedingt erforderlich. Für Kanuten bieten sich zum Ein- und Aussetzen die markierten Einrichtungen des WSA außerhalb des NSG oder die NATO-Rampen an.