Ausbildungstermine C-Trainer Breitensport

Erste Frau an der Spitze des DKV

Der KVBW gratuliert Dajana Pefestorff zu ihrer Wahl!

Link zum rbb24-Beitrag

12. Wildwasserwoche des KVBW

Petition gegen die Sperrung der Fränkischen Saale

ufmrhy

Eine schöne Seite in Kooperation von Schweizer und Deutschen Behörden

www.ufmrhy.ch
Kenterung an einer Wiffe

SUP-Verbote entlang des Kanuwanderwegs am Oberrhein

SUP-Verbot auf dem Kanuwanderweg des Oberrheins zwischen Iffezheim und Mannheim in den Abschnitten der Naturschutzgebiete- Bußgelder drohen. Der KVBW ist empört und überlegt weitere Schritte.

Pressemitteilung des RP Karlsruhe
Info des RP Karlsruhe
Übersichtskarte
Fragen und Antworten

Sperrung Markelfinger Winkel (Bodensee)

Salamanderpest breitet sich aus

Bisher keine größere Störwirkung beim Stand-Up-Paddling

In der Öffentlichkeit wird in diversen Publikationen seit 2018 der SUP-Sport als Störfaktor in der Natur dargestellt.

Die Aussagen in diesen Veröffentlichungen werden auf die Masterarbeit von Matthias Bull und Thomas Rödl aus dem Jahr 2018 zurückgeführt. Gleichzeitig hat diese Masterarbeit Eingang in Empfehlungen von Naturschutzbehörden zur Beurteilung und Behandlung von Störungen in der Natur gefunden.

Der Deutsche Kanu-Verband (DKV) beauftragte 2020 das Büro für Ökologie und Geoinformatik, Unterwaldhausen, mit einer Untersuchung dieser Masterarbeit. Die Untersuchung wurde von Frau Antje Schnellbächer-Bühler im Juli 2020 abgeschlossen und liegt dem DKV vor. Stand-Up-Paddling entfaltet keine größere Störwirkung auf rastende Vögel als die Ausübung anderer muskelkraftbetriebener Wassersportarten.

Der DKV schult seine Mitglieder seit langen Jahren im schonenden und rücksichtsvollen Umgang mit der Natur. Diese Öko-Schulungen werden mittlerweile auch in einer Onlineversion angeboten und stehen auch Nichtmitgliedern offen.

Mit freiwilligen Befahrungsverzichten versuchen die Mitglieder des Deutschen Kanu-Verbandes, sensible Bereiche zu entlasten.

Störungen von Wasservögeln in der Rast- und Zugzeit (wie auch in der Brut- und Mauserzeit im Sommer) durch Freizeitnutzungen oder andere Einflüsse sind sehr ernst zu nehmen, da hier Naturschutzbestimmungen greifen: z. B. EU-Vogelschutzrichtlinie (Verschlechterungsverbot).

Der Deutsche Kanu-Verband erkennt aus diesen Untersuchungen und Diskussionen einen weiteren Forschungsbedarf und wird entsprechende Entscheidungen treffen. In diesem Zusammenhang wird der DKV mit den Akteuren im Naturschutzbereich den Dialog und Austausch suchen.

Bericht und Bild: Christoph Straub SUP-Beauftrager KVBW

 

Stellungnahme des DKV

Kontakt - SUP

Christoph Straub
Beauftragter SUP Breiten- und Leistungssport

E-Mail: sup@kanu-bw.de

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