Polder Bellenkopf-Rappenwört

Erfolg für die Kanuten in Baden-Württemberg:
Befahrbarkeit des Bauwerks 3 im geplanten " Retentionsraum Bellenkopf-Rappenwört" bei Karlsruhe zunächst gesichert!
Das RP Karlsruhe hat am 10.06.2014 den Kanuvereinen in Karlsruhe schriftlich zugesichert, dass das geplante Bauwerk 3 bei den Bootshäusern auf Rappenwört in Karlsruhe bei ungefährlichen Wasserständen - bis zu einem Pegel in Maxau von 5,30m - durchfahren werden darf.
An Tagen mit höherem Wasserstand (statistisch an 125 Tagen pro Jahr) wird beidseitig der geplanten Durchlässe des Bauwerks 3 ein Rollladen bis nahe zum Wasserspiegel herabgelassen, damit keine Kanuten in das Bauwerk geraten. Die Kanus müssen dann von geplanten Einsatzstellen aus umgetragen werden.
Diese Regelung soll in einem zunächst einjährigen Probelauf getestet werden, bevor vom RP eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Aus heutiger Sicht wird es wohl erst 2028 soweit sein.
Vorausgegangen waren über mehrere Jahre Bemühungen der Karlsruher Kanuvereine, die Behörden davon zu überzeugen, dass das geplante absolute Durchfahrverbot für Kanuten aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht nicht notwendig ist. Es gibt andere Möglichkeiten , um die Sicherheit bei gefährlichen Wasserständen und Betriebsverhältnissen zu gewährleisten. Den Durchbruch brachte die schriftliche Intervention des KVBW bei der Spitze es Regierungspräsidiums Karlsruhe.

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